Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht. Diese setzt sich wie folgt
zusammen:
Rücktritt bis
45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
44 – 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
32 – 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
21 – 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
11 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn: 100 % des Mietpreises