Der Mietvertrag kommt zustande, wenn Ihre Anmeldung von unserem Hause Z schriftlich bestätigt wird.
Der Feriengast verpflichtet sich zur Anerkennung der Mietbedingungen und der Hausordnung des Ferienhauses.
Die Anzahlung beträgt 25% der Gesamtsumme und wird mit dieser verrechnet. Der Rest ist 14 Tage im Voraus per Überweisung zu begleichen.
Die Mietkaution in Höhe von 200,00€ ist bei Anreise in bar zu entrichten und wird bei Abreise wieder zurückerstattet.
Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Ferienhauses nebst Einrichtungen sowie die Nutzung des dazugehörigen Garten und der Außenanlagen.
Die Wohneinheit darf nur mit maximal 4 Personen belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zu zählen sind. Bei Überbelegung haben wir das Recht überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Haustiere sind anzumelden und werden nur dann zugelassen, wenn eine schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgt. Für die Haltung der Haustiere ist der Mieter verantwortlich.
Die Mietzeit schließt die Nutzung des Ferienhauses am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr ein. Ihr persönlicher Verbrauch an Strom, Gas, Wasser, Holz und Internet ist im Mietpreis inbegriffen, sowie die Endreinigung, die vom Vermieter durchgeführt wird.
Handtücher und Bettwäsche sind vom Mieter mitzubringen. Optional kann Bettwäsche auch vom Vermieter gestellt werden. Hierfür berechnen wir 20 € pro Person und Wechsel.
Die angegebenen Mietpreise sind Wochenpreise.
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Für diesen Fall haben wir Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Vorkehrungen, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn.
Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, soweit das Ferienhaus nicht anderweitig zum gleichen Preis zu vermitteln ist. Dies gilt nicht, wenn eine Vermittlung schuldhaft unterlassen wird. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter haftet auch für Beschädigungen.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen auf seiner Homepage, nicht jedoch für die Angaben in Werbemitteln, auf deren Entstehung er keinen Einfluss hat. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport – und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung der Feriendorfanlage entstehen.
Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich gegenüber dem Vermieter bzw. Mieter geltend zu machen. Im Falle einer Zurückweisung entfallen diese Ansprüche, wenn diese nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wurden.
Erfüllungsort ist der Sitz Mannheim.
Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Mietbedingungen nicht berührt.
Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.